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Am 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW in Kraft getreten. Gemäß § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten verpflichtet, schriftlich Auskunft über die im folgenden aufgeführten Tätigkeiten und Funktionen zu geben:
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich über derartige Tätigkeiten und Funktionen des Landrates und des Kreisdirektors in der Kreisverwaltung, Zentrale Dienste / Büro des Kreistages, Aldegreverstraße 10 - 14, 33102 Paderborn während der allgemeinen Dienstzeiten zu informieren.