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Kreismuseum Wewelsburg

Burgwall 19
33142 Büren-Wewelsburg
Tel.: 02955 / 7622-0
Fax: 02955 / 7622-22
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Hausordnung für das Kreismuseum Wewelsburg

Das Kreismuseum Wewelsburg ist eine öffentliche Einrichtung des Kreises Paderborn. Es umfasst im Burggebäude: das "Historische Museum des Hochstifts Paderborn", zwei Räume im Nordturm und den Burgsaal; im ehemaligen Wachgebäude: die "Erinnerungs- und Gedenkstätte Wewelsburg 1933-1945" - sowie den hinter diesem Gebäude errichteten Neubau des Verwaltungs- und Magazingebäudes und das zwischen Burg und ehemaligem Wachgebäude liegende Burggelände.

Allgemeine Regelungen

  1. Die Sammlungsbestände in den Ausstellungsräumen können zu den Öffnungszeiten von jedem besichtigt bzw. unter Aufsicht benutzt werden.Die Eintrittspreise und sonstigen Entgelte werden durch die Entgeltordnung für das Kreismuseum Wewelsburg in ihrer jeweils gültigen Fassung festgesetzt.
  2. Die Besucher des Museums haben sich so zu verhalten, dass kein anderer Besucher behindert oder belästigt wird.
  3. Es ist den Besuchern untersagt, in Wort, Schrift und Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen sowie Kennzeichen und Symbole zu verwenden, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren.
  4. Die Besucher des Museums haben sich ferner so zu verhalten, dass Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt, beschmutzt oder zerstört werden. Rauchen ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen. Mitgeführte größere Gegenstände (Schirme, Stöcke, Koffer, Taschen etc.) sind beim Pförtner abzugeben bzw. in den Schließfächern zu verstauen. Die Besucher haften für die Verunreinigung, Beschädigung oder den Verlust von Einrichtungs- oder Sammlungsgegenständen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mitbenutzer (z.B. in Gruppen) haften als Gesamtschuldner.
  5. Erläuterungen zu den ausgestellten Exponaten können im Einzelfall auf vorherige Anfrage durch das wissenschaftliche und pädagogische Personal des Museums während der Dienstzeiten gegeben werden. Gruppenführungen werden nur nach vorheriger Anmeldung im Museumssekretariat durchgeführt. Ein Anspruch der Besucher auf Erläuterung der Ausstellung durch das aufsichtführende Personal besteht nicht.
  6. Das Fotografieren und Filmen der Exponate ist nur für private Zwecke gestattet.
  7. Die Besucher haben den zur Einhaltung der genannten Bedingungen getroffenen Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen und die festgelegten Verhaltensregelungen kann einem Besucher der weitere Besuch für den Einzelfall untersagt werden. Bei schwereren Verstößen kann die Untersagung von der Museumsleitung auf Zeit oder Dauer ausgesprochen werden.
  8. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, das Geschehen im gesamten Bereich des Kreismuseum Wewelsburg mit weiteren technischen Hilfsmitteln (z.B. Foto-/Videogeräten) zu dokumentieren. Die Ausstellungsräume werden durch elektronische Kameras während der Öffnungszeiten dauernd überwacht.

Besondere Regelungen für die Abteilung „Erinnerungs- und Gedenkstätte Wewelsburg 1933-1945“

Die „Erinnerungs- und Gedenkstätte Wewelsburg 1933-1945“ wurde zur Mahnung für die Lebenden und zum ehrenden Gedenken an die Opfer des KZ Niederhagen errichtet.

Vor dem Hintergrund dieses besonderen Widmungszwecks haben die Besucher dieser Abteilung neben den allgemeinen Regelungen folgende besondere Regelungen zu beachten:

  1. Zusätzlich zu I.3 ist den Besuchern das Tragen rechtsextremer Kennzeichen verboten.
  2. Zusätzlich zu I.2 ist es den Besuchern untersagt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen.
  3. Die beiden ehemaligen SS-Räume im Nordturm der Wewelsburg unterliegen besonderen schutzwürdigen Interessen. Das Fotografieren in diesen beiden Räumen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des diensthabenden Personals der Ausstellung (Pförtner/in oder Aufsichtskraft) gestattet.

Diese Hausordnung ist gültig ab dem 01.05.2010.

Die bisherige Hausordnung vom 20.06.2006 tritt mit gleichem Datum außer Kraft.

Paderborn, den 27.04.2010
Landrat des Kreises Paderborn

Schreiben von Kreisdirektor

 
 
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